Ernährungstherapie nach §43

 

Ernährungstherapie wendet sich an Kranke (z.B. Diagnose: Diabetes Mellitus, Fettstoffwechselstörung, Adipositas usw).

Sie ist eine individuelle Anleitung eines Patienten zu nutritiven, wissenschaftlich fundierten Maßnahmen in einem therapeutischen Gesamtkonzept bei ernährungsabhängigen Erkrankungen und krankheitsbedingten  Ernährungsproblemen.

Die Ernährungstherapie umfasst die Erstellung individueller Ernährungspläne und verhaltenstherapeutischer Maßnahmen.

Besondere Berücksichtigung muss hierbei die persönliche Lebensqualität des Patienten erfahren, mit dem Ziel, diese zu erhalten bzw. zu verbessern. Voraussetzung hierfür ist eine längerfristige Führung und Betreuung des Patienten.

 

Ernährungstherapie kann weiterhin den eventuell notwendigen Einsatz von medikamentösen Ernährungszusätzen und/oder künstlicher Ernährung beinhalten. Dies gehört ausschließlich unter ärztliche Verordnung und Regie.