Ernährungsberatung nach §20

 

Die Ernährungsberatung wendet sich in erster Linie an den gesunden Verbraucher in Form eines Dialoges. Sie ist eine freiwillig in Anspruch genommene, kurzfristige, oft nur situative Interaktion zwischen Ratsuchendem und  dem Ernährungsberater.

 

Ernährungsberatung bietet allgemeine Informationen und individuelle Entscheidungshilfen zu Fragen bezüglich:

Lebensmitteln

Essverhalten

gesundheitlichem Verbraucherschutz 

Reduzierung von Risikofaktoren

 

Sie kann Prozesse zur persönlichen Problemlösung initiieren und/oder Fertigkeiten hierzu gemeinsam mit dem Ratsuchenden erarbeiten und einüben (Einzel- und Gruppenberatung).

Der Beratung liegen aktuelle, wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse zu Grunde.