Ernährungsberatung nach §20
Die Ernährungsberatung wendet sich in erster Linie an den gesunden Verbraucher in Form eines Dialoges. Sie ist eine freiwillig in Anspruch genommene, kurzfristige, oft nur
situative Interaktion zwischen Ratsuchendem und dem Ernährungsberater.
Ernährungsberatung bietet allgemeine Informationen und individuelle Entscheidungshilfen zu Fragen bezüglich:
Lebensmitteln
Essverhalten
gesundheitlichem Verbraucherschutz
Reduzierung von Risikofaktoren
Sie kann Prozesse zur persönlichen Problemlösung initiieren und/oder Fertigkeiten hierzu gemeinsam mit dem Ratsuchenden erarbeiten und einüben (Einzel- und Gruppenberatung).
Der Beratung liegen aktuelle,
wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse zu Grunde.